Der Bundesverband Deutsches Ei e.V. (BDE) – in ihm sind Eiererzeuger und Eiervermarkter zusammengeschlossen – sieht die GVO-Freiheit (GVO = Gentechnisch veränderte Organismen) im Legehennenfutter nicht mehr gewährleistet. Der BDE teilt damit die Auffassung der Hähnchen- und Putenhalter.
“Das Futtermittel-Monitoring zeigt einen fortlaufenden Anstieg der Beimengungen des Mischfutters mit GVO, mit teils sogar deutlicher Überschreitung des zulässigen GVO-Toleranzwertes. Das bringt uns zu der Auffassung, dass nur ein Verzicht auf die GVO-Freiheit Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebe bringt”, betont Günter Scheper als Vorsitzender des im ZDG organisierten Bundesverbandes Deutsches Ei e.V..
So besteht in Deutschland keine Rechtssicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Diese gibt vor, dass Futtermittel nur als GVO-frei beurteilt werden können, wenn sie weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Beimengungen enthalten. Diese Beimengungen dürfen aber nur “zufällig” und müssen “technisch unvermeidbar” sein. Die Produzenten von Legehennenfutter und damit auch die Legehennenhalter sind demzufolge futtermittelrechtlich angreifbar.
Wie auch die Hähnchen- und Putenhalter erkennt der BDE das immer größere Risiko von sogenannten “Kreuz-Kontaminationen”. Die stark angewachsene Anbaufläche für GVO-Soja im Hauptlieferland Brasilien mit einer für 2014 erwarteten Rekordernte führt zu einer unvermeidbaren Beimengung von GVO. Immer mehr Produzenten von Legehennenfutter sind nicht mehr in der Lage, die Eiererzeuger mit GVO-freiem Mischfutter zu beliefern.
Die deutsche Eierwirtschaft betont mit Nachdruck die konsequente Umsetzung des seit sieben Jahren gültigen Soja-Moratoriums zum Sc hutz der Amazonas-Region. Mit verlässlichen Zertifizierungsprogrammen muss sichergestellt sein, dass der Sojaanbau nicht zur Rodung neuer Regenwaldflächen führt.