Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche: Zahlfrist für das Jahr 2012 endet am 2. April 2013

In diesem Jahr besteht noch bis zum 2. April 2013 die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2012 zu zahlen. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hingewiesen.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen.

Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 20 12 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro monatlich frei gewählt werden.

Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.

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