Steuerhinterziehung: Countdown für Selbstanzeige 2014 läuft

Ab 2015 wird es wahrscheinlich schwieriger, eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu stellen. Daher sollten Betroffene jetzt umgehend handeln.

Für Steuerhinterzieher ist die Luft in den vergangenen Monaten immer dünner geworden. Der Ankauf von Steuer-CDs, die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten untereinander und die Bereitschaft von ehemaligen Steueroasen zu kooperieren, verstärken das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird und es zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommt. Hinzu kommt, dass die Regeln für die Selbstanzeige ab dem 1. Januar 2015 voraussichtlich deutlich verschärft werden. Das alles zeigte Wirkung und führte in diesem Jahr zu einem kontinuierlichen Anstieg der Selbstanzeigen.

Wer noch eine Selbstanzeige nach dem derzeit geltenden Recht stellen möchte, sollte die letzten Wochen des Jahres dazu nutzen und umgehend handeln. Allerdings sollte eine Selbstanzeige nicht hektisch im Alleingang zusammen geschustert und auch nicht mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass die Selbstanzege dann unvollständig ist und damit nicht wirkt, ist groß.

Die sicherere Varinate ist, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden wie die GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater (Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart). Diese können die Selbstanzeige so verfassen, dass sie alle Maßgaben erfüllt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch ist. Das ist auch noch in die sem Jahr möglich.

Es gibt mehrere gute Gründe die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen: Denn ab 2015 wird es wahrscheinlich deutlich teurer. Kann die Selbstanzeige bislang noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro komplett strafbefereiend wirken, so sinkt diese Grenze im kommenden Jahr voraussichtlich auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden dann Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Bisher gilt ein pauschaler Strafzuschlag in Höhe von fünf Prozent bei Beträgen über 50.000 Euro.

Außerdem müssen ab 2015 voraussichtlich die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch. Das erschwert die Vollständigkeit der Selbstanzeige zusätzlich. Bislang ist dies nur bei besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung nötig.

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