BU-Vertragsabschluss rückdatieren – und damit einfach ein Jahr jünger werden

Jünger werden leicht gemacht: Wer jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, sollte seinen Anbieter bitten, diese auf 2012 zurückzudatieren. Damit werden die Versicherten ein Jahr jünger – zumindest auf dem Papier – und sparen zudem bares Geld.

Die einen nutzen teure Hautcremes, andere schwören auf Ayurveda-Kuren – die Deutschen tun viel, um den Alterungsprozess aufzuhalten. Vergleichsweise einfach ist da die Verjüngung beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn wer im alten Jahr verpasst hat, sich um seine Absicherung zu kümmern, kann das jetzt nachholen und sich ganz einfach auf dem Papier ein Jahr jünger machen lassen. Manche Anbieter geben ihren Kunden bis Ende Januar die Möglichkeit, den Vertrag auf den 1. Dezember des Vorjahres zu datieren.

Das ist nicht nur gut fürs Ego, sondern auch für den Geldbeutel. Der Grund: Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich bei vielen Versicherern nach dem Geburtsjahr.

Ein Rechenbeispiel:

Ein Bürokaufmann, Jahrgang 1982, der einen Berufsunfähigkeitsschutz mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro abschließt, spart bei einer Rückdatierung jährlich 74,16 Euro. Über eine Vertragslaufzeit von 36 Jahren gerechnet sind das 2.669,76 Euro.

Faustregel:

Die im Vertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am Lebensstandard des Versicherten orientieren und etwa 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdecken.

Tipp:

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine möglichst lange Laufzeit sinnvoll. Für jüngere Arbeitnehmer gilt die Rente ab 67. Der Vertrag läuft im besten Fall bis zu diesem Alter.

Gut zu wissen:

Zum 21. Dezember 2012 wurden in Deutschland Unisex-Tarife für Versicher ungen eingeführt. Diese gelten für alle neuen Verträge, auch wenn sie auf den 1. Dezember 2012 zurückdatiert werden.

Wichtig geworden sind spezielle BU-Versicherungen für alle Geburtsjahrgänge ab 1961. Denn der Gesetzgeber hat zum 31.12.2000 eine wichtige Änderung vorgenommen: Danach haben alle nach dem 1.1.1961 Geborenen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, keinen Anspruch mehr auf eine BU-Rente, wenn sie noch an einem weniger qualifizierten Arbeitsplatz einsetzbar sind – selbst wenn dies nur stundenweise möglich ist. Deshalb gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Und diese leistet weniger – der Staat will druch die Neuregelung ja vor allem die Sozialkassen entlasten.

Vor dem Hintergrund des auf 67 Jahre angehobenen Rentenalters  hat somit die private Vorsorge durch eine BU-Versicherung einen neuen Stellenwert erhalten. Sie ist zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards bei Berufsunfähigkleit inzwischen beinahe  unverzichtbar geworden.

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