Erfolg für TÜV, Dekra & Co: Schärfere Prüfpflicht für Heizöltanks in Eigenheimen in Planung

In diesem Jahr soll eine bundesweit einheitlich geregelte Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Litern eingeführt werden. Damit gelingt den technischen Überwachungs- und Sachverständigen-Organisationen bei den Eigenheim-Besitzern, was ihnen bei den Hauptuntersuchungen für Kfz nicht gelungen ist: Dass die Politik dafür sorgt, dass die Verdienstmöglichkeiten per Gesetz für Sachverständigenorganisationen steigen.

In den Bundesländern gibt es längst Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), die Prüfintervalle von Heizöltanks regeln. Doch Eigenheimbesitzer waren in den seltensten Fällen davon betroffen. Nur in Hessen gilt bereits eine regelmäßige Prüfpflicht für Öl-Tanks ab 1.000 Liter. Eine Verordnung auf Bundesebene (VAUwS) soll noch in diesem Jahr sämtliche Ländervorschriften ablösen.

Und was da auf die Hauseigentümer zukommt, wird sich als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Sachverständigenorganisationen auswirken: Im Entwurf vorgesehen ist, dass Keller- und Erdtanks mit einem Fassungsvermögen zwischen 1.000 und 10.000 Liter erstmalig und wiederkehrend all zehn Jahre einer Prüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden müssen. Dadurch ist jeder Eigenheimbesitzer betroffen, der mit Öl heizt. Diese müssen dann zum ersten Mal den Prüfer bestellen.

Wieviel Zeit ihnen dafür bleibt, hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab. Bei Tankeinbauten von vor 1994 wird vermutlich eine Prüfung innerhalb von zwei Jahren anstehen. Bei jüngeren Tanks sind zehn Jahre für die Prüfung Zeit.

Derzeit sind 53 Sachverständigen-Organisationen zur Prüfung von Öltanks zugelassen. Zu finden sind darunter natürlich auch jene großen Prüforgansiationen, die von den Hauptuntersuchungen der Autos bekannt sind. Zwischen 100 und 150 Euro werden die Prüfexperten für ihre Dienstleistung kassieren. Ihre Prüfberichte erhält die jeweils zuständige Behörde. Meistens ist dies die untere Wasserbehörde. Wurden Mängel festgestellt, wird eine Frist zur Behebung gewährt. Danach gibt es eine kostenpflichtige Nachprüfung. Zu den häufigsten Mängelquellen gehören die Grenzwertgeber – oft sind diese zu alt oder nicht korrekt eingebaut.

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