Derzeit wieder aktuell: Wer erstattet Kosten durch Sturmschäden?

Es ist momentan wieder soweit: Stürme fegen über Deutschland. Doch sie befreien nicht nur die Bäume vom Laub, sondern decken Dächer, beschädigen Autos. Die Kosten für die Besitzer können dabei schnell in die Tausende gehen. Wohl dem, der richtig versichert ist! Oder doch nicht?

So stellt sich immer die Frage, welche Versicherung bei welchem Schaden eintritt. Nachfolgend dazu ein paar Fragen und Antworten:

Welche Versicherung springt ein, wenn der Sturm mein Haus
beschädigt hat?

Ist ein Baum auf das Haus gestürzt oder hat der Wind die Ziegel vom
Dach geweht, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf.
Allerdings muss es stark gestürmt haben – mit mindestens Windstärke
8. Ob dieser Wert erreicht wurde, prüft in der Regel der Versicherer
nach der Schadenmeldung. Tipp: Wer eine Wohngebäudeversicherung
abschließen möchte, sollte darauf achten, dass auch Gebäudeteile wie
Gartenhäuschen, Garagen und Carports mitversichert sind.

Wer kommt für den Schaden auf, wenn durch den Sturm auch die
Einrichtung im Inneren des Hauses beschädigt wurde?

Dringt durch einen Sturm Wasser in den Innenraum ein und ruiniert
Gebäudebestandteile, übernimmt die Gebäudeversicherung den Schaden.
Voraussetzung ist, dass es sich um Einbauten handelt, die fest mit
dem Haus verbunden sind. Ist die bewegliche Einrichtung betroffen,
zum Beispiel eine Kommode, springt die Hausratversicherung ein.
Achtung: Entsteht ein Wasserschaden, weil man vergessen hat, ein
Fenster zu schließen, haftet die Versicherung nicht.

Tritt die Gebäudeversicherung auch ein, wenn mein Keller unter
Wasser steht?

Die Gebäudeversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden auf, die
durch Überschwemmungen entstehen. Dieses Risiko muss der Eigentümer
mit einer Elementarschadendeckung absichern. Deshalb unbedingt
Vertrag prüfen und im Zweifel die Leistung gesondert vereinbaren.

Ein Baum ist auf mein Auto gestürzt. Welche Versicherung deckt
diesen Schaden ab?

War der Baum erkennbar alt und morsch und ist der Besitzer seiner
“Verkehrssicherungspflicht” nicht nachgekommen, kann der
Fahrzeugeigentümer versuchen, diesen für den Schaden haftbar zu
machen. Im Zweifel kommt die eigene Teilkaskoversicherung für
Sturmschäden ab Windstärke 8 auf. Die Vollkaskoversicherung greift
auch bei geringeren Windstärken.

Was passiert, wenn ein umherfliegender Dachziegel meines Hauses das Auto des Nachbarn trifft oder ein heruntergefallener Blumentopf einen Passanten verletzt?

Verlangt der Betroffene Schadenersatz, kann das schnell teuer werden.
Für den Ernstfall benötigen Hauseigentümer deshalb unbedingt eine
Haftpflichtversicherung. Wichtig: Vermieter bzw. Eigentümer eines
Mehrfamilienhauses müssen eine separate Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Was diese leistet,
sollte man vorab genau prüfen.

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