Neue Energieeinsparverordnung für Gebäude beschlossen

Heute hat das Bundeskabinett die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Zuvor hatte der Bundesrat Ende letzter Woche nach monatelangem Tauziehen der neuen Verordnung mit Auflagen zugestimmt. Die wichtigste Neuerung: Neubauten in Deutschland werden künftig energieeffizienter.

Ab 2016 erhöhen sich die entsprechenden Standards um 25 Prozent. Außerdem sollen Gebäude in Zukunft entsprechend ihrer Energieeffizienz in Klassen von A+ bis H eingeteilt werden – eine leicht verständliche Klassifizierung, die man beispielsweise von Haushaltsgeräten kennt.

Vor allem die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) hatten sich für eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an Neubauten eingesetzt. “Bereits heute werden mehr als 50 Prozent der Gebäude in Deutschland energetisch deutlich besser gebaut, als die derzeit gültige EnEV fordert – weil es wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir halten die Verschärfung der Anforderungen ab 2016 für richtig und wichtig, weil sich ein geringerer Energieverbrauch für die Eigentümer auch finanziell lohnen wird. Marktakteure und Bauherren können sich nun darauf einstellen”, erläutert Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung und geea-Sprecher.

Zudem hatten sich die dena und die geea für die Einteilung der Gebäude in Energieklassen ausgesprochen. So können Miet- und Kaufinteressenten auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein Objekt ist. Die Klassen werden im Energieausweis ausgewiesen und verpflichtend in Immobilienanzeigen angegeben.

Ferner forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Ordnungsrecht zur Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen, indem die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. “Die Verabschiedung der EnEV ist nur ein erster Schritt zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich, nun müssen weitere folgen. Unter anderem gilt es, die längst überfällige steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungen einzuführen, außerdem müssen die Fördermittel erhöht und verstetigt werden. Nur so lässt sich die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich gestalten”, so Stephan Kohler. Nun muss die Verordnung noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, in Kraft treten wird sie dann voraussichtlich nach einer Übergangsfrist im Jahr 2014.

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