Neuer Ausweis für schwerbehinderte Menschen

Seit dem 1. Januar 2013 werden die ersten neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Den einzelnen Bundesländern ist freigestellt, wann genau sie den neuen Ausweis einführen. Die Umstellungszeit reicht vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014. Die Frist endet spätestens am 1. Januar 2015; ab diesem Zeitpunkt dürfen Ausweise nur noch in der neuen Form ausgestellt werden.

Auf Nachfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zu erfahren, dass bisher nur Brandenburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland den Ausweis in Scheckkartengröße ausstellen würden. Die anderen Bundesländer planten die Einführung im Laufe des Jahres, spätestens Anfang 2014.

Die alten Ausweise behalten bis zu ihrem zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit, so dass eine Umtauschaktion nicht erforderlich ist. Allerdings sollten die Menschen mit Behinderung dort, wo die neuen Ausweise schon eingeführt sind, die alten abgeben können. Das scheint laut Lebenshilfe noch nicht überall zu funktionieren.

Bei der Lebenshilfe meldete sich eine Mutter, die den Ausweis ihres autistischen Sohnes vergeblich umtauschen wollte. Das Dokument müsse erst abgelaufen sein, teilte ihr das zuständige Amt mit. Der Schwerbehindertenausweis des Sohnes ist allerdings unbefristet – so, wie der vieler anderer behinderter Menschen auch, bei denen keine Änderung ihrer Behinderung zu erwarten ist.

Nun fragt sich die Mutter: “Muss mein Kind seinen Ausweis absichtlich verlieren, um den neuen zu bekommen? Das kleinere Format wollten wir doch vor allem, damit beim Vorzeigen im Bus oder anderswo nicht gleich alle umstehenden Personen von der Schwerbehinderung was mitbekommen.”

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