Räucherfisch deutlich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehren

Jedes vierte Räucherfisch-Produkt, das unter Schutzgasatmosphäre verpackt wurde, ist verkeimt – obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Darauf hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Die Verbaucherschützer hatten Stichproben von 54 bundesweit erhältlichen Produkten untersucht. Um sicherzugehen, raten sie, derart verpackten Fisch deutlich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu essen – und ganz darauf zu verzichten, wenn der Fisch beim Öffnen der Packung ungut riecht.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.