Silvester – selbst fürs Böllern gibt es Regeln

Nur noch ein paar Stunden, dann beginnt das neue Jahr – in der Regel mit einer schönen, bunten Knallerei. Aber auch dafür gibt es Feuerwerkbei uns natürlich feste Regeln: Das Böllern ist nur am Silvesterabend ab 18 Uhr und bis zum Neujahrstag um 7 Uhr erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

Da Böllern aber vielen Menschen Spaß macht und für den Jahreswechsel alternativlos ist, werden folglich in wenigen Stunden Millionenwerte abgefeuert und auch abgefackelt. Brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche, zerbeulte Autos durch Feuerwerkskörper – die Liste der Schäden in der Neujahrsnacht ist lang. Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen. Denn wer in der Neujahrsnacht zündelt, hat nicht selten einen erhöhten Alkoholspiegel, gepaart mit Sorglosigkeit.

Es wird also wieder einiges passieren. In vielen Fällen helfen sogar die Versicherungen, Schäden zu begleichen:

  • Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
  • Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
  • Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.
  • Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die   Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohnedass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der  Krankenversicherung.

 

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